1. Gesellschafts- und Handelsrecht:
- Planung und Errichtung von maßgeschneiderten rechtlichen Lösungen für das verfolgte Wirtschaftsziel, darunter Beratung bei der Wahl der entsprechenden Form der Wirtschaftstätigkeit,
- Gründung von Wirtschaftssubjekten wie Gesellschaften, Niederlassungen, Vertretungen, Joint-Venture, Vereine, Stiftungen,
- M&A und Corporate-Beratung für Wirtschaftsteilnehmer, darunter Anfertigung der Entwürfe von Beschlüssen, Protokollen der Gesellschafterversammlungen, Geschäftsordnungen und anderen innerkorporativen Akten,
- Restrukturierung von Wirtschaftssubjekten, darunter Beratung bei Fusionen, Übernahmen und Aufteilungen, sowie bei Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder Anteilen eines Unternehmens oder seines organisierten Teils,
- Due Diligence und Rechtsaudit,
- Prozessführung und -vertretung im Bereich Rechts- und Interessenschutz der Gesellschaften, deren Gesellschafter und Organe, insbesondere im Hinblick auf die Haftung der Geschäftsführung.